Neue GOT

Die neue GOT für Tierärzte – Ist die öffentliche Berichterstattung außer Rand und Band?

In den letzten Wochen häufen sich Schlagzeilen wie:  Hund und Katze sind nun reiner Luxus, Tierarzt unbezahlbar, massive Gebührenerhöhungen mit 60-70%.

Grundlage ist die Neufassung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) die ab 22.11.2022 verbindliche Gesetzeskraft erlangt. In einer GOT werden die einzelnen Positionen festgelegt die Grundlage für die Rechnungsstellung sind. Die alte GOT stammt nämlich vom  28.7.1999 und ist 24 Jahre später auch wirtschaftlich nicht mehr tragbar.

Es ist dabei auffällig, das manche Positionen sich sehr verteuert haben. Beispielsweise die Allgemeinuntersuchung eines Hundes ehemals (GOT 20f )mit 13.47€ wird die neue Position 16 Allgemeine Untersuchung Hund, Katze Frettchen mit 23,62€.

Im gleichen Zug sinkt aber  eine Röntgenaufnahme (GOT 410b)  ehemals 32.07€ auf Pos 166 mit 26.53€.

Es fällt also auf, dass die „Basisverrichtungen“ wie Untersuchung, Injektionen überproportional angestiegen sind, die Positionen für Operationen und Diagnostik aber  eher gleichgeblieben oder sogar gesunken sind.  Warum das so ist, erschließt sich mir so überhaupt nicht, aber es ist nun im Gesetz festgeschrieben.

Nun, so kann man sich nun fragen, wie ist eine modern ausgestattete Praxis betriebswirtschaftlich führbar mit 13.47€ für eine Hundeuntersuchung, oder auch bei 26,53€ für das Röntgen ? Bei den allgemeinen  Preissteigerungen und ständig neuen gesetzlicher Auflagen und Lohnkosten in den letzten 24 Jahren geht das natürlich nicht.

Entscheidend ist aber  §2  in der GOT. Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem einfachen bis dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung…………………………………

Ich persönlich habe in den vergangenen Jahren in meiner Praxis einen Faktor von 1.8 bemessen, vergleichbar mit Zahnärzten mit  2.3  und auch anderen Sparten im Heilwesen. Damit konnte ich die medizinischen Leistungen und die Praxisausstattung auf einem  modernen und zeitgemäßen Niveau gewährleisten und auch meine Angestellten ordentlich entlohnen.

Das bedeutet , dass man unterschiedliche Faktoren (1 bis 3fach)  in einer Rechnung anwenden darf, so dass die aktuellen GOT  zwangsläufig Erhöhungen im Praxisalltag eigentlich gar nicht ins Gewicht fallen müssen . Ich werde für einzelne Leistungen eben den 1 fachen Satz nehmen, für andere muss es der nach wie vor 1,8 fache Satz bleiben, denn eine Röntgenaufnahme mit Digitaltechnik ist für 26.53 €+ MwSt nicht zu machen.

Somit bleiben die Preise eigentlich wie sie bisher waren, die Höhe der Rechnung wird vor allem durch den individuell festgelegten Faktor bestimmt. Die Preise der GOT Punkte sind für mich also nicht das wirtschaftliche Kriterium sondern der Satz, den ich anwenden muss, um betriebswirtschaftlich erfolgreich zu sein

In der GOT steht explizit Punkt „E3“ und „5 weitere Kosten“: „Jedoch sind Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau nicht zu erwarten.

Ich kann diese Einschätzung nicht teilen, ich schätze eine Teuerungsrate von ca. 20-30 Prozent  bei den Routinetätigkeiten und ein eher gleichbleibendes Preisniveau bei den komplizierten High Tech. Verrichtungen. Es war ja auch das erklärte  Ziel der Bundesregierung die Preise an 2022 anzugleichen.

 

 

 

vor dem 22.11.2022 nach dem 22.11.2022
Untersuchung

Hund

GOT 20f  (13,47)   x 1,8= 24.25€ +MwSt GOT 16  x1.0 = 23,62€ +MwSt
Untersuchung

Katze

GOT 20g (8.98€€)x 1,8 =

16.02 + MwSt

GOT 16  x1.0 = 23,62€+MwSt
Kastration Hündin G 2.9aa

(160.34€) x1,8

288.75€ + MwSt

 

GOT 604

(192.00€) x1,8

345,60€+ MwSt

oder x 1,6

307,20€

oder anderer Faktor

wahlweise nach billigem

Ermessen z.B Gewicht des Hundes)

Blutbild, HKT und Diffentialblutbild Bl7a,c,d  (19.24€) x1,8=

34,63€+ MwSt

GOT 618 (23,52€)x 1,8

42,53€+ MwSt

 

 

 

 

Richtig teuer wird es nur in den Zeiten, für die ein fester Gebührensatz vorgeschrieben ist,

……….täglich 18 bis 8 Uhr, Freitags ab 18 Uhr bis Montag 8 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr  bis 24 Uhr. Dort ist ein Faktor von 2 (bis 4 fach) fest vorgeschrieben, nebst 50 Euro Notdienstpauschale.

Wenn also Dem Liebling nachts das Ohr juckt oder man merkt das er wohl Durchfall hat, er etwas hinkt oder ein bisschen Schokolade erwischt hat (steht doch das Internet voll mit Warnungen mit der Weisung Sofort! Einen Tierarzt aufzusuchen)  und man „muss“ dann unbedingt den Tierarzt beanspruchen, wird man künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Darüber bin ich persönlich auch nicht sehr unglücklich.

Bei echten lebensbedrohlichen Fällen wie z.B. einer Magendrehung, Kaiserschnitt, Schock oder Autounfall werden sich die Mehrkosten bei dem Punkt „Allgemeine Untersuchung“ kaum ins Gewicht fallen da ist man froh, wenn man professionelle Hilfe bekommt, den es geht wirklich um Leben und Tod.

Als Kunde können Sie jedenfalls sehr entspannt bleiben, eine ordentliche und preislich faire Versorgung Ihres Tieres wird auch in Zukunft möglich sein, genauso wie bisher

Mit freundlichem Gruß Ihr Dr Peter Neu.